Extreme Witterungsverhältnisse

Vorgehensweise bei extremen Witterungsverhältnissen im Winter

Sicher haben Sie Verständnis für unsere Bitte an Sie, an solchen Tagen nicht alle einzeln telefonisch in der Schule nachzufragen, sondern sich im Zweifelsfall an die bekannten Kontaktpersonen in den einzelnen Orten zu wenden.

Das Informations- und Meldesystem im Vogelsbergkreis sieht folgende Abläufe vor:

 

Unterrichtsabsage für den gesamten Kreis am Vortag

Sollte sich bereits am Vortag eine erhebliche Beeinträchtigung des Straßenverkehrs und damit auch eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler in der Schülerbeförderung abzeichnen, kann der Unterricht für den folgenden Tag durch das Staatliche Schulamt in Absprache mit dem Schulträger abgesetzt werden. Die Information darüber wird über:

 

Rundfunk

Internet (Hompage www.vogelsbergkreis.de; Nachrichtenseiten wie Osthessen-News)

e-mail an alle Schulen

verbreitet.

 

Unterrichtsabsage morgens

Sollte nach den eingehenden Meldungen deutlich werden, dass im gesamten Kreisgebiet eine sichere Durchführung der Schülerbeförderung nicht möglich ist, erfolgt durch das Schulverwaltungsamt die Absage des Schulbusverkehrs und damit de facto auch die Absage des Unterrichts für den gesamten Kreis. Die Information durch den Schulträger erfolgt über die gleichen Wege wie bei der Unterrichtsabsage am Vortag.

 

Sollte es im Einzugsbereich der Schule zu witterungsbedingten Einschränkungen kommen, tritt morgens folgende Regelung in Kraft:

 

Generell gilt: Die Kinder müssen an der Bushaltestelle 20 Minuten warten. Sollte der Bus in dieser Zeit nicht gekommen sein, dürfen sie nach Hause gehen und der Unterricht für diesen Tag entfällt. Bitte bringen Sie in diesem Fall die Kinder nicht mit dem Auto zur Schule, da der Heimtransport nicht gewährleistet ist und sprechen Sie schon vorher mit den Kindern ab, wohin sie sich wenden können, falls niemand mehr zu Hause sein sollte.

 

Mitunter informiert uns der Busfahrer telefonisch über das Ausmaß der Verspätung. In einem solchen Fall versuchen wir, über Kontaktpersonen für die Bushaltestellen in den jeweiligen Orten weiterzugeben, wann mit der Abfahrt zu rechnen ist.

 

Sollten die Kinder aber während der o.g. 20 Minuten-Frist keine anderslautende Nachricht erhalten haben, dürfen sie nach deren Ablauf heimgehen. 

 

 

Auch für Kinder, die zu Fuß zur Schule kommen, fällt bei einer Unterrichtsabsage selbstverständlich der Unterricht aus.

Bitte sehen Sie in diesem Fall dringend davon ab, Ihre Kinder mit dem privaten PKW extra in die Schule zu bringen.